a) Warum verlassen Menschen ihr Heimatland?
Gefährdung von Leib und Leben
Unterdrückung
Bedrohung durch körperliche oder physische Gewalt
b) Wo kann ein Flüchtling Asyl beantragen?
in der Schweiz oder an der Grenze
c) Auf welchem Weg kommen die meisten Flüchtlinge in die Schweiz?
Auf dem Landweg
d) Welche weiteren Möglichkeiten gibt es?
ein Botschaftsgesuch (wurde 2013 abgeschafft), in Fahrwerken von Flugzeugen (Luftweg)
e) Was wird im EVZ gemacht?
Fingerabdrücke genommen, Ausweise oder Pässe beschlagnahmt, erste Befragung, Gesundheitscheck wird durchegführt
f) Wann kommt es zu einem Nichteintretensentscheid und was ist dessen Konsequenz?
Wenn das Gesuch ausschliesslich aus wirtschaftlichen oder medizinischen Gründen gestellt wurde. Auch wenn sie aus einem sicheren Drittstaat kommen.
Konsequenz: Schweiz schnell wieder verlassen
g) Was ist der Unterschied zwischen einem N, B, und F Ausweis?
N Ausweis: Wenn das EVZ mehr Zeit braucht, werden die Leute einem Kanton zugeteilt und in diesem Kanton werden sie in einer Unterkunft in einer Gemeinde untergebracht. Es ist ein Provisorium. Sie haben ein Recht auf das gesetzliche Niveau an Sozialhilfe.
B Ausweis: Im Kanton findet eine zweite Befragung statt. Mit dieser Information prüft das Staatssekretariat für Migration ob diese Person als Flüchtling anerkannt wird und ob ihr Asyl gewährt wird. Wenn einer Person den B Ausweis gegeben wird, kann die engste Familie (Ehegatten, Minderjährige Kinder) nachreisen. Wenn man arbeiten möchte, braucht es jedoch eine Arbeitsbewilligung.
F Ausweis: Vorläufig aufgenommene Personen bekommen einen F Ausweis. Der Status dieser Person wird regelmässig überprüft.
h) Aus welchen Gründen werden Asylsuchende nicht zurückgewiesen?
Wenn im Heimatland Krieg herrscht
Gefährdung von Leib und Leben
Unterdrückung
Bedrohung durch körperliche oder physische Gewalt
b) Wo kann ein Flüchtling Asyl beantragen?
in der Schweiz oder an der Grenze
c) Auf welchem Weg kommen die meisten Flüchtlinge in die Schweiz?
Auf dem Landweg
d) Welche weiteren Möglichkeiten gibt es?
ein Botschaftsgesuch (wurde 2013 abgeschafft), in Fahrwerken von Flugzeugen (Luftweg)
e) Was wird im EVZ gemacht?
Fingerabdrücke genommen, Ausweise oder Pässe beschlagnahmt, erste Befragung, Gesundheitscheck wird durchegführt
f) Wann kommt es zu einem Nichteintretensentscheid und was ist dessen Konsequenz?
Wenn das Gesuch ausschliesslich aus wirtschaftlichen oder medizinischen Gründen gestellt wurde. Auch wenn sie aus einem sicheren Drittstaat kommen.
Konsequenz: Schweiz schnell wieder verlassen
g) Was ist der Unterschied zwischen einem N, B, und F Ausweis?
N Ausweis: Wenn das EVZ mehr Zeit braucht, werden die Leute einem Kanton zugeteilt und in diesem Kanton werden sie in einer Unterkunft in einer Gemeinde untergebracht. Es ist ein Provisorium. Sie haben ein Recht auf das gesetzliche Niveau an Sozialhilfe.
B Ausweis: Im Kanton findet eine zweite Befragung statt. Mit dieser Information prüft das Staatssekretariat für Migration ob diese Person als Flüchtling anerkannt wird und ob ihr Asyl gewährt wird. Wenn einer Person den B Ausweis gegeben wird, kann die engste Familie (Ehegatten, Minderjährige Kinder) nachreisen. Wenn man arbeiten möchte, braucht es jedoch eine Arbeitsbewilligung.
F Ausweis: Vorläufig aufgenommene Personen bekommen einen F Ausweis. Der Status dieser Person wird regelmässig überprüft.
h) Aus welchen Gründen werden Asylsuchende nicht zurückgewiesen?
Wenn im Heimatland Krieg herrscht
Als Mayla 13 Jahre alt war flüchtete sie mit ihrer Mutter und ihrem kleinen Bruder von Syrien in die Schweiz. Der Vater starb bei einem Bombenanschlag. Die Familie wohnte in Aleppo. Als der Vater ums Leben kam, entschied sich die Mutter mit ihren Kindern zu flüchten. Illegal hinten in einem Schwertransporter wurde die Familie an der türkischen Küste entlanggefahren. Anschliessend schafften sie es auf ein kleines Fischerboot, mit dem sie bis nach Griechenland kamen. Von dort aus gelangten sie mit mehreren Lastwagen in die Schweiz. Sie schafften es illegal über die Grenze und wurden zum EVZ gebracht. Die Personalien wurden genommen, ein Gesundheitscheck durchgeführt und es gab auch ein erstes Gespräch über ihre Asylgründe. Sie wurden in den Kanton Bern geschickt und bekamen vorerst einen N Ausweis. In der Asylunterkunft der Gemeinde Burgdorf lebten sie 16 Monate. Nach diesen Monaten hatten sie am 21. Juni 2012 eine Anhörung beim Bundesamt für Migration zu ihren Asylgründen. Ihnen wurde nicht Asyl gewährt. Da aber in Syrien Bürgerkrieg herrscht, durften sie vorläufig in der Schweiz bleiben. Sie erhielten einen F Ausweis. Sie lebten weitere 44 Monate in Burgdorf. Die beiden Kinder gingen zur Schule und integrierten sich gut. Nach zwei Jahren sprachen sie ohne Probleme Deutsch. Da man nach fünf Jahren bleiben kann, erhielten sie im Januar 2016 einen B Ausweis. Jetzt lebt Mayla mit ihrem Bruder und ihrer Mutter immer noch in Burgdorf in einer zweieinhalb Zimmer Wohnung. Mayla fand eine Lehrstelle als Malerin und die Mutter putzt im Hallenbad Burgdorf. Der Bruder beendet diesen Sommer die sechste Klasse. Die Familie wird nach wie vor mit Sozialhilfe unterstützt. Sie schätzen sich sehr glücklich, dass sie jetzt in der Schweiz bleiben dürfen und möchten unter keinen Umständen in ihr Heimatland zurück.